Infos zur Pflege

Pflegetelefon des Landes und Fragen rund um das Thema Pflege, von kurzfristigen Pflegemöglichkeiten über Pflegemodelle bis hin zu Ausbildung oder Weiterbildung, können an das „Pflegetelefon“ des Landes gestellt werden. Das „Pflegetelefon“ steht werktags von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung und ist unter der Telefonnummer 0800 400 160 erreichbar.

Übersicht der Wohn- u. Pflegeheime im Land Tirol:
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/wohn-und-pflegeheime/wohn-und-pflegeheime/

Übersicht der Mobiler Pflegedienste im Land Tirol:
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/mobile-dienste/mobile-dienste/

Übersicht von Tages-Pflegeeinrichtungen im Land Tirol:
https://www.tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/pflege/mobile-dienste/tagespflegeeinrichtungen/

Informationen für Pflegende Angehörige:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/5.html

Wer pflegebedürftig ist, hat einen Rechtsanspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt vom nötigen Pflegeaufwand ab. Für den Bezug muss ein monatlicher Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden bestehen. Der Pflegeaufwand wird bei einer ärztlichen Untersuchung festgestellt.

Das Pflegegeld gibt es in 7 Stufen. Bei der ärztlichen Untersuchung wird darauf geachtet, wie viel Hilfe der oder die Betroffene für alltägliche Tätigkeiten wie Körperpflege, An- und Ausziehen, Zubereitung von Mahlzeiten, Kochen oder Putzen benötigt.

Das monatliche Pflegegeld wird je nach monatlich notwendigen Pflegestunden in einer von insgesamt 7 Stufen festgelegt. Ab 1. Jänner 2020 wird das Pflegegeld jährlich valorisiert, das heißt wie die Pensionen erhöht. Damit geht ging eine langjährige Seniorenbund Forderung in Erfüllung.

Pflegestufe

notwendige
Pflegestunden
pro Monat

weitere Voraussetzung

Pflegegeld
in Euro ab 1.1.2025

1

über 65 Stunden

 

200,80

2

über 95 Stunden

 

370,30

3

über 120 Stunden

 

577,00

4

über 160 Stunden

 

865,10

5

über 180 Stunden

außergewöhnlicher Pflegeaufwand

1.175,20

6

über 180 Stunden

Tag- und Nachtbetreuung nötig

1.641,10

7

über 180 Stunden

keine zielgerichteten Bewegungen möglich

2.156,60

Das Pflegegeld wird 12 x jährlich ausbezahlt. Davon werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

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